
Mit der Ausgabe 21 des Bürgerblattes veröffentlichten Teile des Gemeinderats sowie die Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu den hohen Rechtsanwaltskosten (128.500 €) der Stadt Haslach. Auf fast einer halben Seite wettern sie gegen unseren Stadtrat Yannik Hinzmann und dass die Höhe dieser Kosten allein auf sein Handeln zurückzuführen sei. Auch behaupteten sie, dass er nur auf Konfrontation aus wäre, anstatt konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts hat nun diese Veröffentlichung der Stadt im Amtsblatt als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eingestuft und veranlasst eine Gegendarstellung.
Es ist eine erneute Schlappe, die die Haslacher Gemeinderäte von CDU, SPD und Freien Wählern hinnehmen müssen. Zuvor hatten diese bereits versucht, uns über eine Satzungsänderung aus Ausschüssen fernzuhalten und einen Einwohnerantrag aus angeblichen formalen Fehlern nicht zur Abstimmung zugelassen. Letzteres war laut Landratsamt rechtswidrig.
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