
Wir bedauern die Entscheidung der Stadtverwaltung, den eingereichten Einwohnerantrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot nicht zur Abstimmung im Gemeinderat zuzulassen. Die Begründung? Zwar seien fast alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, aber die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein angegebener Link auf der Unterschriftenliste zu unserem ausführlichen Konzept rechtlich unzulässig sei.
Doch wir widersprechen! Die Nichtregierungsorganisation Mehr Demokratie e.V., die uns bei der Erstellung des Antrags unterstützte, bestätigt, dass unser Vorgehen rechtlich zulässig ist. Schließlich war es die einzige Möglichkeit, ein derart komplexes Konzept verständlich und vollständig einzureichen. Um jede Transparenz zu gewährleisten, sind wir gerne bereit, die Protokolle unserer Homepage offen zu legen, um zu zeigen, dass keine nachträglichen Änderungen am Konzept vorgenommen wurden.
Bezeichnend ist zudem, dass die Stadtverwaltung uns über diese Entscheidung nicht einmal persönlich informiert hat. Stattdessen wurde die Ablehnung ausschließlich über das Ratsinformationssystem veröffentlicht – ein weiteres Beispiel dafür, wie mit Bürgerbeteiligung in Haslach umgegangen wird.
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